Rechtsvorschriften


Sportfischen für den roten thun und schwertfisch erfolgt im catch und realise mit der verwendung von haken nicht aus edelstahl unter beachtung der geltenden vorschriften.

Das überleben dieser arten, die noch gefährdet sind, ist grundlegend. In der kurzen zeitperiode der eröffnung der fischerei darf man mindestens ein exemplar pro tag fangen und am bord halten, das mehr als 115 cm sein muss und ein gewicht von mehr als 30 kg für den roten thun und 140 cm und 10 kg für den schwertfisch sein muss. Der gefangene fisch bleibt dem kapitӓn zur verfügung.

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Rechtsvorschrift 2009

Rechtsvorschrift 2012